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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Buchung eines Fotoshootings bei Michelle Kaatz stimmen Sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, können Sie mich vor dem Fotoshooting gerne per Mail oder telefonisch kontaktieren.​

1. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von „Küstenhusky Tierfotografie – Michelle Kaatz“, im Folgenden „Fotografin“ genannt, durchgeführten Rechtsgeschäfte. Im Falle individualvertraglicher Regelungen gehen diese den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Durch die Erteilung des Kundenauftrages durch den Kunden und dessen Annahme durch die Fotografin wird ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen geschlossen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit bereits vorsorglich widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen auch dann keine Gültigkeit, wenn im Einzelfall kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich vollständig oder in Teilen anerkennt.

​2. Sogenannte „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

2. Vergütung

1. Für die Her­stel­lung der Licht­bilder/Bewegtbilder wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Stu­diomi­eten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen.

2. Soweit der Fotograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tionszeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.

3. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

4. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe 25% des Grundpreises fällig.

5. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Spätestens mit Abschluss des Fotoshootings ist der vereinbarte Geldbetrag an die Fotografin zu entrichten.

6. Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Licht­bilder und Bewegtbilder Eigen­tum und in den Hän­den des Fotografen.

7. Mit Beginn der Leistungen endet das gesetzliche Widerrufsrecht. Auch im Falle der Nichtinanspruchnahme der von der Fotografin bereits erbrachten Leistungen erlischt die Pflicht zur Zahlung des Kunden nicht. Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrags und nicht zu einer Rückerstattung möglicher bereits geleisteter Zahlungen.

8. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro €, lt. Kleinunternehmerreglung entfällt die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.

3. Auftragsproduktionen / Fotoshootings

1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

2. Die Aufnahmen werden dem Kunden innerhalb von höchstens 14 Tagen nach Beendigung des Fotoshootings in Form einer Online-Galerie zur Auswahl zur Verfügung gestellt. Diese Bilder sind unbearbeitet und gelten nur dem Zwecke der Auswahl, der Kunde darf dieses Bildmaterial nicht speichern, nicht abfotografieren oder sich in sonstiger Form aneignen. Je nach gewähltem Shootingpaket ergibt sich die Anzahl der zu bearbeitenden Bilder, mehr Bilder können jederzeit nachgebucht werden.

3. Nach Auswahl der Bilder erhält der Kunde die Bilder innerhalb von 4 Wochen, per Download-Link, zugesandt.

4. In welcher künstlerischen Form die Bearbeitung der Aufnahmen erfolgt, liegt im Ermessen der Fotografin, sofern nicht abweichend vereinbart. Besondere Wünsche zur Bearbeitung können geäußert, müssen aber nicht umgesetzt werden. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden nicht überein, kann aber muss der Fotograf diesem nicht entgegenkommen.

5. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt. Im Falle von Nachbearbeitungen auf Wunsch des Kunden wird eine separate Vergütung zwischen dem Kunden und der Fotografin vereinbart. Innerhalb von höchstens 6 Wochen, je nach Auftragslage, stehen dem Kunden die fertig bearbeiteten Dateien zum Download (falls nicht anders besprochen) zur Verfügung.

6. Die Fotografin gewährleistet eine Freiheit der Aufnahmen von Sach- und Rechtsmängeln für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt des Hochladens in die Onlinegalerie.

7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen/Videografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

8. Bei digitalen Bildern und Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

​4. Störungsfall / Ausfallhonorar

1. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Fotografin (Küstenhusky Tierfotografie / Michelle Kaatz) dazu berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.

2. Storniert der Auf­tragge­ber die Fotografen­buchung, steht dem Fotografen ein Aus­fall­hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net: Storno bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfrei; Storno 14 Tage bis 48 Stunden vor dem gebuchten Ter­min 50 %; ab 48 Stunden 100 % der vere­in­barten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleis­tet wurde. Dies gilt ebenso bei Nichterscheinen.

3. Bei der Vereinbarung eines Ersatztermines entfällt das Ausfallhonorar.

5. Urheberrecht / Nutzungsrechte der Fotografin

1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

2. Die Rechte an allen Bildern besitzt auch nach dem Hochladen und eines möglichen Abrufes durch den Kunden die Fotografin.

3. Der Fotograf hat ein zeitlich, räumlich, sachlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Bilder für alle bei Vertragsschluss bekannten Verwendungsbereiche (er darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, ausstellen usw… ) Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, wird der Kunde umgehend hiervon informiert, weitere Ansprüche hat er jedoch nicht – auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag…).

4. Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes der Aufnahmen gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotos, auf dem das Gesicht des Besitzers erkennbar ist nicht veröffentlicht werden etc., muss dieses ausdrücklich vor dem Fotoshooting deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.

5. Ist der Einbehalt der Nutzungsrechte von Seite des Kunden erwünscht, so kann der Kunde dies gegen einen angemessenen Aufpreis erwirken. Auch der Einbehalt des Veröffentlichungsrechtes muss vor Beginn des Shootings deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.

6. Nutzungsrechte des Kunden

Mit der Beauftragung der Fotografin erwirbt der Kunde folgende Rechte an den entstandenen Aufnahmen:

1. Private Nutzungsrechte. Unter privater Nutzung ist nur das zu verstehen ist, was für den eigenen, privaten Gebrauch und Zweck verwendet wird und was nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet wird.

2. Exklusive/kommerzielle Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form und beinhalten einen Aufpreis.

3. Die Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art.

4. Veröffentlichung der Bilder im Internet in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen Homepage – hierfür ist jedoch ausschließlich die weboptimierte Bilddatei mit Wasserzeichen zu verwenden.

5. Erstellung von Drucken jeglicher Art für den privaten Gebrauch. Hiervon abweichende Nutzungsarten sind vor Beginn der Nutzung der Fotografin zur Anzeige zu bringen.

6. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart ist folgendes nicht gestattet:

- Der Weiterverkauf von Drucken (Fotos, Postern…) oder gar digitalen Dateien des Bildmaterials ist untersagt.

- Die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen hält und diese ebenfalls nur privat nutzt.

- Es ist nicht gestattet das Bildmaterial kommerziell zu nutzen -> werbliche, redaktionelle und andere exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form und bedingen einen Preisaufschlag.

7. Allgemeiner Umgang mit Dateien und Fotografien

​1. Das Bildmaterial darf in keiner Form ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden, dazu zählen auf Filter von Diensten wie z.B. Instagram.

2. Besondere Bearbeitungen können vorab mit der Fotografin besprochen werden.

3. Unter keinen Umständen darf die Fotografensignatur, welche die Namensnennung der Fotografin gewährleistet, entfernt werden.

4. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für eine Verwendung im Rahmen der gewährten Nutzung in unveränderter Form.

6. Namensnennung

1. Im Falle der von der Fotografin genehmigten, gewerblichen Nutzung von Bildmaterial hat die Fotografin ein Recht auf die Nennung ihres Namens.

2. Zu diesem Zweck wird jede digitale Datei, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch in einer zweiten Version mit einer Fotografensignatur versehen geliefert.

3. Es ist darauf zu achten, dass bei größerer Veröffentlichung im Internet (z.B. in einer Gruppe bei Facebook, auf einer Website…) ebenso wie bei Druckerzeugnissen (z.B. Bücher, Zeitschriften, Berichte im Internet, auf einem Blog usw…) u.a. auf den Namen des Fotografen hingewiesen wird.

4. Die Nennung kann in unterschiedlichen Formen, zum Beispiel auch durch eine Verlinkung (Homepage oder Facebookseite) erfolgen.

7. Vetragsstrafe und Schadensersatz

1. Verstöße z.B. nicht genehmigte Veröffentlichung / Verbreitung, auch jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht sind strafbar.

2. Werden Fotos, die gegen die AGBs verstoßen nach einmaliger Abmahnung nicht aus dem Internet entfernt oder trotzdem abgedruckt, kann ein erhöhter Bildpreis in Rechnung gestellt werden.

3. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte (z.B. Schadensersatz) bleibt hiervon unberührt.

4.Die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen durch die Fotografin stellt keinen Verzicht darauf für die Zukunft dar.

8. Haftung

​1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben

3. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

4. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen.

5. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

6. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig.

9. Anwendbares Recht

1. Für den zwischen der Fotografin und dem Kunden geschlossenen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

2. Zwingendes Verbraucherschutzrecht bleibt hiervon unberührt.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Verhaltensregeln, Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).

2. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf und deren Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

11. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.

2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln

3. Erläuterte Ausführung bitte der Datenschutz Information entnehmen.

12. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin Michelle Kaatz.

Diese AGB gelten ab dem 01.03.2026

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